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Aktuelles

Grundsteuerreform Hessen

Aktuelles zur Grundsteuerreform in Hessen 2022:

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung müssen eine mit nur wenigen Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. 

Fristende zur Abgabe ist der 31.10.2022!

 

Hierzu können wir Sie mit unserer Leistung zur Ermittlung der Wohnfläche, die entsprechende Wohnflächenberechnung nach WoFlV (erlassen am 25.11.2003) für Ihre Wohnimmobilie erstellen. 

Sie können uns gerne über das Kontaktformular kontaktieren. 

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